In 2 Minuten alles über die Schweizer Autobahnvignette wissen
Unabhängige Tipps aus Luzern – damit Ihre Reise unkompliziert, legal und stressfrei bleibt.
Wer wir sind
Seit 2017 sitzt unser kleines, leidenschaftliches Team an der Alpenstrasse 33 in Luzern. Wir verkaufen keine Vignetten – wir sorgen dafür, dass Sie die richtige kaufen, korrekt anbringen und ohne böse Überraschungen ans Ziel kommen.
Unsere Mission ist glasklar: Jede Fahrerin und jeder Fahrer soll die Schweizer Autobahnen sicher und gesetzeskonform nutzen können. Dafür recherchieren wir täglich Gesetzesänderungen, sprechen mit Zollbeamt:innen und testen neue Online-Portale.
Das Team
- Daniela Meier – Leitung Beratung
Juristin mit Schwerpunkt Verkehrsrecht. Daniela übersetzt Paragrafen in verständliche Sprache. - René Küng – Recherche & Daten
Analysiert Preisentwicklung und Verfügbarkeit an über 120 Verkaufsstellen. - Selina Huber – Community
Pflegt unseren Blog und beantwortet täglich Fahrerfragen aus ganz Europa.

Was Reisende über uns sagen
“Dank eurer Anleitung war die Einreise über den Gotthard kinderleicht. Kein Stress an der Grenze!”
“Die Schritt-für-Schritt Fotos zum Aufkleben sind Gold wert. Hat mir eine Busse erspart.”
“Selten so eine klare Darstellung der Gültigkeitsregeln gesehen. Merci vielmal!”
“Das FAQ hat sofort meine Frage zum Mietwagen beantwortet – spart Zeit und Nerven.”
“Ich reise viel mit Motorrad – endlich eine Seite, die auch Zweiräder ernst nimmt.”
Zweck der Vignette
Die Schweizer Autobahnvignette ist eine Jahrespauschale für die Benutzung der Nationalstrassen erster und zweiter Klasse. Ihre gesetzliche Grundlage findet sich im Bundesgesetz über die Nationalstrassen (1960) Art. 8.
Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, zahlt CHF 200 Busse und muss zusätzlich sofort eine Vignette erwerben. Das gilt auch für Anhänger – jedes Fahrzeug braucht seinen eigenen Kleber.

Preisentwicklung seit 1985
Seit Einführung 1985 kostete die Vignette stets CHF 40. Die stabile Preisgestaltung ist politisch gewollt und wird regelmässig bestätigt.
Wo kann ich die Vignette kaufen?

Grenzstationen
Rund um die Uhr geöffnet. In Ferienzeiten jedoch Wartezeiten bis 30 Minuten möglich.

Post & Tankstellen
Bequemer Stopp unterwegs. Akzeptiert Bargeld und gängige Karten, jedoch keine digitalen Wallets.
Fester Preis
Der Tarif ist gesetzlich festgelegt und für alle Verkaufsstellen identisch.
So bringen Sie die Vignette richtig an
- Windschutzscheibe innen gründlich reinigen (Glasreiniger ohne Wachszusatz).
- Vignette vom Trägerpapier abziehen, ohne die Klebeseite zu berühren.
- Links neben oder unmittelbar unter dem Rückspiegel glatt aufkleben.
Wichtig: Einmal aufgeklebt lässt sich die Vignette nicht übertragen oder erneut verwenden.


Gültigkeit der Jahresvignette
Die Vignette gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember. Praktisch: Sie dürfen sie bereits ab dem 1. Dezember des Vorjahres nutzen. Unabhängig vom Kaufdatum beträgt der Preis immer CHF 40.
Kaufmonat | Restmonate |
---|---|
Januar | 12 |
Juni | 7 |
Dezember | 1 |
Häufige Fragen
In der Regel sorgt die Mietwagenfirma für eine gültige Vignette. Prüfen Sie sie dennoch vor Abfahrt und lassen Sie sich fehlende Vignetten schriftlich bestätigen.
Ja. Jeder Anhänger und auch jeder Wohnwagen benötigt zusätzlich zum Zugfahrzeug eine eigene Vignette.
Bei Scheibenwechsel müssen Sie eine neue Vignette erwerben. Viele Versicherungen erstatten die CHF 40, fragen Sie nach.
Nein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind nicht von der Vignettenpflicht befreit.
Ja. Die Vignette ist für alle motorisierten Zweiräder Pflicht und wird meist auf die Gabel geklebt.
Kontakt
Adresse:
Alpenstrasse 33
6004 Luzern
Schweiz
Telefon:
+41 41 234 56 78
E-Mail:
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo–Fr 09:00–17:00